Ein Hausratversicherer muss seine Versicherungsnehmer nicht auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Versicherungssumme nach Abschluss des Vertrages hinzuweisen; OLG Stuttgart vom 11.2.2009.
Anders als beispielsweise bei einer Gebäudeversicherung bestehe bei einer Hausratversicherung grundsätzlich keine Beratungspflicht des Versicherers.

Umzug: Hausratversicherung schützt übergreifend
Der Versicherer müsse nicht von sich aus, den Versicherungsnehmer darauf hinweisen, dass eine Erhöhung der Versicherungssumme angezeigt sein könnte.
Dies sei dem Versicherungsnehmer selber zuzumuten.
Dieser könne sich anhand des Versicherungsvertrages sowie der ihm ausgehändigten klaren Regelungen selber ein Bild darüber machen, ob ausreichend Versicherungsschutz bestehe oder ob er gegebenenfalls höhere Beiträge für ausreichend Versicherungsschutz zahlen müsse.
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