Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt. Folgende Beträge werden hierbei angerechnet:
- Schichtzulagen
- Leistungsprämien
- alle gezahlten Gehälter
- vermögensbildende Leistungen
- Bereitschaftsdienstvergütungen
- Beiträge, aufgrund des Gehaltsverzichts (Gehaltsumwandlung) betrieblichen Altersvorsorge
- Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld …, die tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegt sind
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt maßgeblich die Versicherungs- pflicht eines Arbeitnehmers. Verdient der Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Jahren (Regelung 2010) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er sich unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen in der GKV, in der privaten Krankenversicherung versichern.
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahr |
monatlich |
jährlich |
2003 |
3.825,00 € |
45.900 € |
2004 |
3.862,50 € |
46.350 € |
2005 |
3.900,00 € |
46.800 € |
2006 |
3.937,50 € |
47.250 € |
2007 |
3.975,00 € |
47.700 € |
2008 |
4.012,50 € |
48.150 € |
2009 |
4.050,00 € |
48.600 € |
2010 |
4.162,50 € |
49.950 € |
2011 |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahr |
monatlich | jährlich |
2003 |
3.450,00 € |
41.400 € |
2004 |
3.487,50 € |
41.850 € |
2005 |
3.525,00 € |
42.300 € |
2006 |
3.562,50 € |
42.750 € |
2007 |
3.562,50 € |
42.750 € |
2008 |
3.600,00 € |
43.200 € |
2009 |
3.675,00 € |
44.100 € |
2010 |
3.750,00 € |
45.000 € |
2011 |
Im Jahre 2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze drastisch erhöht, um den versicherten Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen beziehungsweise zu halten.
Für diejenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt versicherte Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung waren, wurde die besondere Jahresarbeits- entgeltgrenze eingeführt, um dem betroffenen Personenkreis nicht den „Status“ in der privaten Krankenversicherung zu verwehren.
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