Die Entschädigungsgrenze einer Hausratversicherung für Schmuckstücke i.H.v. 20.000 Euro ist nicht zu beanstanden; LG Hamburg, Urteil vom 20.2.2009 – Az. 302 O 143/08.
Eine solche Entschädigungsgrenze, die sich aus den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ergibt, ist keine überraschende und damit unwirksame Klausel.
Diese Klausel enthält keine Bestimmungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild so überraschend wären, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen hätte. Ein verständiger Versicherungsnehmer wird nicht davon ausgehen, dass Wertsachen zu ihrem vollen Wert – und zwar ohne Obergrenze – versichert sind.
Es ist auch nicht überraschend, dass bestimmte Wertsachen – wie beispielsweise Schmuckstücke – in speziell dafür vorgesehene Schutzbehältern unterzubringen sind.
Kategorie
Vorschau und » verwandte Themen

Angaben gegenüber der Hausratversicherung müssen der Wahrheit entsprechen

Falsche oder unzureichende Angaben

Hausratversicherung haftet nicht für verwehtes Toupet

Hausratversicherung kürzt Leistung aufgrund verspäteter Schadenaufstellung

Hausratversicherung lehnt Schaden durch Überschwemmung ab

Mindestbeweis muss erbracht werden

Angaben gegenüber der Hausratversicherung müssen der Wahrheit entsprechen

Falsche oder unzureichende Angaben

Hausratversicherung haftet nicht für verwehtes Toupet

Hausratversicherung kürzt Leistung aufgrund verspäteter Schadenaufstellung

Hausratversicherung lehnt Schaden durch Überschwemmung ab

Mindestbeweis muss erbracht werden
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandte Themen zu diesem Urteil

Umzug: Hausratversicherung schützt übergreifend

Was bietet die Vorsorgeversicherung?

Wasserschaden durch Obermieter

Obliegenheiten beim Verlassen der Wohnung

Aufbewahrung von Wertsachen

Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust

Unterversicherungsverzicht

Gartenmöbel mitversichert?

Wäsche im Garten mitversichert?

Hausratversicherung: Hausrat fotografieren

Der Geltungsbereich einer Hausratversicherung

Diebstahl aus dem Zelt

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung in der Erstausbildung

Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung

Was bedeutet „nicht ständig bewohnt“ in der Hausratversicherung?

Hausratversicherung

Gebäudeversicherung

Glasversicherung

Inhaltsversicherung

Aufbewahrung von Wertsachen

Der Geltungsbereich einer Hausratversicherung

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung in der Erstausbildung

Diebstahl aus dem Zelt

Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung

Gartenmöbel mitversichert?

Hausratversicherung: Hausrat fotografieren

Obliegenheiten beim Verlassen der Wohnung

Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust

Umzug: Hausratversicherung schützt übergreifend

Unterversicherungsverzicht

Was bedeutet „nicht ständig bewohnt“ in der Hausratversicherung?

Was bietet die Vorsorgeversicherung?

Wäsche im Garten mitversichert?







