Die Fahrlässigkeit oder aber auch die grobe Fahrlässigkeit ist in allen privaten- und gewerblichen Haftpflichtversicherungen mitversichert. So wird die Fahrlässigkeit unter vielen anderen Versicherungsarten, in folgenden Versicherungen mitversichert:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- private Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
Beispiel
Der Versicherungsnehmer schaut bei gleichberechtigten Strassen nicht wie vorgeschrieben nach rechts und gewährt dem von rechts kommenden Fahrzeug unter Umständen auch nicht die Vorfahrt. Dieses Handeln wird als Fahrlässigkeit betrachtet.
Tipp
Geregelt ist dieser Punkt im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 276.
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