Wer ist versichert?
Versicherungsschutz
Teilkaskoversicherung
Versicherungsbeitrag
Eine Mopedversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Halter eines Mofas, Mopeds, Mokicks oder Rollers. Geregelt wird dies im Pflichtversicherungsgesetz § 1.
Die Mopedversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Versicherten vor finanziellen Risiken, welche durch Nutzung des Mopeds entstehen können, schützt. Denn auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist in die Mopedversicherung eingebunden bzw. mitversichert.
Den Versicherungsschutz der Mopedversicherung genießen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Eigentümer, Fahrer und Mitfahrer
→ Wer ist versichert?
Versicherungssummen der Mopedversicherung bestehen entweder gemäß gesetzlicher Mindestdeckung (max. 7,5 Mio. EUR) oder einer pauschalen Deckungssumme bis 100 Mio. EUR.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz einer Mopedversicherung gilt für den Versicherungsnehmer und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen die Kfz-Versicherung erheben.
André Böttcher
Versicherungsmakler Berlin
RechtsschutzVergleich »
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsnehmer einer Mopedversicherung hat Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des abgeschlossenen Versicherungsvertrags.
Tipp: EU ≠ Europäische Union
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte):
Hat die Mopedversicherung dem Versicherungsnehmer die Grüne Karte ausgehändigt, gilt folgendes: Der Versicherungsschutz in der Mopedversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) erstreckt sich auch auf die aufgeführten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Mopedversicherung: Teilkaskoversicherung
Darüber hinaus kann zusätzlich zur Mopedversicherung eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, damit der Versicherte vor Schäden am eigenen Moped, die durch bestimmte Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren jeder Art entstehen können, abgesichert ist.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Mopedversicherung: Versicherungsbeitrag
Der Beitrag einer Mopedversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der Versicherungssumme, dem gewünschten Versicherungsschutz (Haftpflicht und ggf. Teilkasko), der Laufzeit (1 Monat bis 12 Monate), der Zahlweise und der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.
Gängige Zahlungsweisen der Mopedversicherung sind meist jährliche Beiträge, wobei viele Versicherungen bei jährlicher Zahlungsweise der Mopedversicherung auf einen Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚M‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚M‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚M‚ und » verwandte Themen
Maschinen- und Kaskoversicherung
Maschinenversicherung
Messe- und Ausstellungsversicherung
Motorrad-Haftpflichtversicherung
Motorrad-Kaskoversicherung
Musterkollektionsversicherung
Maschinen- und Kaskoversicherung
Maschinenversicherung
Messe- und Ausstellungsversicherung
Modellhalter-Haftpflichtversicherung
Motorrad-Haftpflichtversicherung
Motorrad-Kaskoversicherung
Musterkollektionsversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Mopedversicherung