Schadenfreiheitsklasse übertragen: Um die Schadenfreiheitsklasse aus der Kfz-Versicherung übernehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man muss einen gültigen EU-Führerschein haben,
- der Fahrer durfte das Auto, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll, fahren,
- die Versicherung stimmt der Übertragung zu (z.B. vom Verwandten) und
- es bestand eine bestimmte Nutzungsdauer, so dass es Sinn ergibt die Schadenfreiheitsklasse übertragen zu lassen (Übertragungs-Beispiel).
» Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgibt, erhält sie nicht zurück! «
Tipp: ‚SF‘ = ‚SF-Klasse‘ = ‚Schadenfreiheitsklasse‘ ≠ ‚Schadenfreiheitsrabatt‘
Der folgende Beitrag beleuchtet alles rund um das Thema: „Schadenfreiheitsklasse übertragen“:
Inhaltsverzeichnis: Schadensfreiheitsklasse übertragen
» Was ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?
» Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
» QuickCeck zur Übertragung der SF-Klasse
» SF-Klasse: Kalenderjahr muss nicht Versicherungsjahr sein
» Was ist ein Schadensfreiheitsrabatt
» Beispieltabelle zum Rabattsystem → SF-Klasse / Schadenfreiheitsrabatt
» Für welche Fahrzeuge gilt keine Schadenfreiheitsklasse?
» Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
» Von wem kann ich die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
» Was ist für die Übertragung der SF-Klasse nicht zulässig?
» Wie funktioniert die Übertragung der SF-Klasse genau?
→ Beispiel: Mutter überträgt SF-Klasse an Sohn
» Was passiert mit dem ehemaligen Inhaber der Schadenfreiheitsklasse?
» Persönliche Beratung anfordern
» Kann man die Vollkaskoversicherung auch übertragen lassen?
» Tipps im Verbrauchertipp
» Kontakt
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Was ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse, kann unter bestimmten Voraussetzungen, von einer Kfz-Versicherung auf einen andere Autoversicherung übertragen werden. Der Schadenfreiheitsklasse ist ein Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet und hat infolge direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag → Beispiel-Tabelle
Im Fachjargon wird es auch „Übernahme des Schadenverlaufs“ genannt.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wissenswerte Grundlagen
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse ist in das „Schadenfreiheitsrabatt-System“ eingebunden und gibt die Menge der unfallfreien Kalenderjahre an. Hingegen wird für Fahranfänger, die 3 Jahre einen EU-Führerschein besitzen, die SF 1/2 ausgegeben.
Verbrauchertipp » Führerscheinregelung Kfz-Versicherung
Tipp: Die „SF 5“ = 5 Kalenderjahre = 5 Versicherungsjahre (ohne Schaden).
Wissenswertes zum Tipp
Infolgedessen ist die Zahl der Schadenfreiheitsklasse also mit den Versicherungsjahren gleichzusetzen. Durch diese Zuordnung ergibt sich in der Tabelle, die man in den Versicherungsbedingungen nachlesen kann, die Grundlage – neben weiteren Faktoren – zur Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.
Tipp » Die Vollkaskoversicherung schließt grundlegend die Teilkaskoversicherung ein.
QuickCheck: Schadenfreiheitsklasse übertragen
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Fragen und Antworten
Wie viele schadenfreie Jahre kann ich übertragen lassen?
Sie können sich so viele schadenfreie Jahre übertragen lassen, wie Sie sich seit Führerscheinbesitz hätten selbst erfahren können.
Wer zum Beispiel seit fünf Jahren einen EU-Führerschein hat, kann sich maximal eine Schadenfreiheitsklasse 5 – für fünf Jahre – übertragen lassen. Entscheidend ist hierbei der Beginn der Versicherung.
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Wie übernehme ich eine Schadenfreiheitsklasse?
Um eine Schadenfreiheitsklasse durch die Übertragung zu erhalten, füllt man ein Formular der Kfz-Versicherung aus. Dieses Formular muss vom dem bisherigen Inhaber und dem Antragsteller unterschrieben werden.
So kann z.B der Mann an seine Frau die Schadenfreiheitsklasse übergeben. Überwiegend ist die Voraussetzung für die SF-Übertragung, dass der Inhaber und Antragsteller (Empfänger) verwandt (zumeist 1. Grades) oder verheiratet sind.
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Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meiner Mutter übernehmen?
Ja, die Übertragung der SF-Klasse ist prinzipiell in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung von der Mutter auf das Kind möglich. Hingegen hat die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklasse. Sie ist Bestandteil der Vollkaskoversicherung.
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Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meines Vaters übernehmen?
Ja, der Übertrag der SF-Klasse ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung von dem Vater auf das Kind durchführbar. Allerdings hat die Teilkaskoversicherung gar keine Schadenfreiheitsklasse. Sie ist Bestandteil der Vollkaskoversicherung.
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Wie wird die Übertragung der SF-Klasse berechnet?
Beispiel-Tabelle
Versicherungsjahr | SF-Klasse (Mutter) | SF-Klasse (Sohn) |
01.01.2017 | SF 2 | SF 1/2 *** |
01.01.2018 | SF 3 | SF 1 |
01.01.2019 | SF 4 | SF 2 |
01.01.2020 | SF 5 | SF 3 |
01.01.2021 | SF 6 | SF 4 |
01.01.2022 | SF 7 | SF 5 |
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Wann bekomme ich keine SF-Klasse übertragen?
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Kalenderjahr ungleich Versicherungsjahr
SF-Klasse: Kalenderjahr muss nicht Versicherungsjahr sein
Wer durch die Übertagung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu einem gesicherten Ergebnis kommen möchte, sollte zuvor in seiner abgeschlossenen Kfz-Versicherung, aus dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, überprüfen, ob in dem Vertrag der Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr(!) verläuft.
Kalenderjahr: Schadenfreiheitsklasse übertragen
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das Versicherungsjahr
Größtenteils wird das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr bestimmt. Das bedeutet der Vertrag hat z.B. am 01.07. begonnen und endet – je Jahr – zum 31.12. Dennoch kann es sein, dass das Versicherungsjahr zum 01.07. beginnt, jedoch nicht zum 31.12. endet, sondern „+ 1 Jahr“ zum 30.06. des Folgejahres.
Ausnahme: Schadenfreiheitsklasse übertragen
Schadenfreiheitsklasse übertragen: „Entzerrte Hauptfälligkeit“
Wie gerade beschrieben endet eine Kfz-Versicherung nicht unbedingt zum 31.12. Sofern die Autoversicherung an einem anderen Datum im Jahr endet, nennt man dies „entzerrte Hauptfälligkeit“ (unterjährige Laufzeit). In diesem Fall spielt nur das Versicherungsjahr eine Rolle, da es vom Kalenderjahr abweicht.
Stufung: Schadenfreiheistklasse übertragen
Stufung in nächste Schadenfreiheitsklasse: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzung, um im folgenden Versicherungsjahr in die „bessere“ Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden (z.B. von 2 auf 3 Jahre) ist, dass der Vertrag der Autoversicherung, innerhalb eines Versicherungsjahres, mindestens 6 Monate unfallfrei versichert war.
Wann wird man gestuft?
Wann wird man gestuft?
Hilfreich: Schadenfreiheitsklasse übertragen
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt ist unmittelbar mit der wesentlichen Tabelle zum sog. „SF-Klassen-System“ verbunden. Die Versicherung geht in seinen Berechnungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung von der „SF-Klasse 0“ aus. Dies stellt den „100%-Beitrag“ dar. Infolge wird jeder Schadenfreiheitsklasse ein Rabatt zugeordnet, der in Prozent angegeben wird. Die Differenz bewirkt den Nachlass in der Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung.
Versicherungsintern: Schadenfreiheitsklasse übertragen
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Gut zu wissen
SF-Klasse übertragen: Sollte die Autoversicherung interne Vorteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten (z.B. Sondereinstufung für Zweitwagen, Führerscheinregelung etc.), werden auch diese Vorteile zur Berechnung und letztlich in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) berücksichtigt.
Beispiel: SF 1/2 = 70% (siehe Tabelle) = 30% Ersparnis im Jahr.
Schadenfreiheitsklasse übertragen
Ein Beispiel zum Schadenfreiheitsrabatt (Rabatt-System):
Kalenderjahre | SF-Klasse | Kfz-Haftpflicht | Vollkasko |
kein Kalenderjahr | 1/2 | 70 | 60 |
ein Kalenderjahr | 1 | 60 | 55 |
zwei Kalenderjahre | 2 | 55 | 50 |
drei Kalenderjahre | 3 | 50 | 45 |
Schadenfreiheitsrabatt
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Für diese Fahrzeuge gibt es keine SF-Klasse.
Für welche Fahrzeuge gilt keine Schadenfreiheitsklasse?
Für die folgenden Fahrzeuge wird keine Schadenfreiheitsklasse zugeordnet:
- Wechselaufbauten jeder Art
- Auflieger (Anhänger von einem Lkw),
- Selbstfahrervermietfahrzeuge (Autovermietung),
- Sonderfahrzeuge jeder Art (außer Krankenwagen),
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Rolla, Mofa),
- Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen und
- Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
(ohne Versicherung für Risiken einer Kfz-Handel-Handwerksversicherung),
Schadenfreiheitsklasse übertragen bringt Vorteile
Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
Nahezu jeder Fahranfänger möchte keinen hohen Versicherungsbeitrag für sein erstes, eigenes Fahrzeug bezahlen. Auch erfahrene Autofahrer, die bereits etliche Jahre ein Auto fahren, suchen nach einer günstigen Möglichkeit für ihre Kfz-Versicherung.
Denn wer noch zu keinem Zeitpunkt ein Kfz auf sich versichert hatte, beginnt mit der SF-Klasse 0 (neu) oder SF 1/2 (Führerscheinregelung) in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer zudem eine Vollkaskoversicherung wünscht, steigt simultan in dieselbe SF-Klasse wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Überwiegend hängt sogar von der Einstufung die Wahl des fahrbaren Unterstatzes ab. Insbesondere bei jungen Leuten. Im Übrigen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, §1.
Vollkaskoversicherung: Angleichung der SF-Klasse
Hat man noch zu keinem Zeitpunkt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen oder liegt der Zeitraum bereits über 12 Monate zurück, wird die Vollkaskoversicherung…
» Vollkaskoversicherung: Angleichung der Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wer darf mir seine Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Von wem kann ich die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
Um die erfahrene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einem anderen Versicherungsnehmer übernehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Rabattübertragung
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das ist die zwingende Voraussetzung
Die maßgebliche Voraussetzung für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist, dass man auch als berechtigter Fahrer in dem bestehenden Versicherungsvertrag erwähnt wird. Bestenfalls ab Beginn.
Die gängigen Unterteilungen sind z.B. Partnertarif oder aber in eine vorgegebene Nutzergruppe (z. B. Fahrer zwischen 25- und 70 Jahren) des Versicherers, die in der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt.
Weiterhin ist der Verwandtschaftsgrad zum Inhaber der SF-Klasse (Versicherungsnehmer) für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zumeist eine zwingende Basis, um den Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu bekommen.
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Schadenfreiheitsklasse übertragen: eVB – elektronische Versicherungsbestätigung
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Verwandtschaftsgrad – Schadenfreiheitsklasse übertragen: Was bedeutet das?
Im Regelfall ist der Verwandtschaftsgrad für den Übertrag der Schadenfreiheitsklasse ausschlaggebend. So muss der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse zumeist mit dem aktuellen Versicherungsnehmer verheiratet sein oder in einer Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte) leben.
Des Weiteren kann die Schadenfreiheitsklasse auch von Verwandten ersten Grades (z.B. Mutter, Vater, Geschwister) abgetreten werden. Manche Versicherungsgesellschaften lassen auch den zweiten Grad der Verwandtschaft zu, z.B. Oma oder Opa zu.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das sind sie Außnahmen!
Was ist für die Übertragung der SF-Klasse nicht zulässig?
Schadenfreiheitsklasse übertragen: So funktioniert´s nicht
- Halter und Versicherungsnehmer dürfen nicht voneinander abweichen, und zwar von dem, der die Schadenfreiheitsklasse übernimmt.
- Die SF-Klasse kann nicht an ein „höheres Risiko“ (andere Fahrzeuggruppe) übertragen werden, z.B von einem Pkw auf einen Lieferwagen/Nutzfahrzeug, Lkw oder Bus.
Bei Lieferwagen wir häufig in eine Einstufung bis 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) und über 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) unterschieden. Daher kann der Schadenfreiheistrabatt meist auch auf einen Lkw bis 3,5 Tonnen übertragen werden.
Zusätzliche ist eventuell zu beachten, ob der Versicherer noch eine Unterteilung in Werk- und Güterverkehr (Nutzung) berücksichtigt.
- Man war zu keinem Zeitpunkt ein berechtigter Fahrer des versicherten Kfz´s, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Ein konkretes Beispiel
Wie funktioniert die Übertragung der SF-Klasse genau?
So funktioniert die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Muster
Ein Beispiel zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (Berechnung)
Ein Sohn, der zum Vertragsbeginn bereits 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, fährt seit 4 Jahren das Auto der Mutter unfallfrei, das als Zweitwagen** über die Mutter versichert ist (Beginn des Vertrages 01.01.2017 – mit der SF-Klasse 2, zumeist 55%).
Zum 01.01.2022 möchte der Sohn den Schadenfreiheitrabatt von seiner Mutter übernehmen. Neues Jahr, neues Glück! Der Versicherer errechnet zum Tag der Rabattübertragung, welche SF-Klasse sich der Sohn erfahren hätte, wenn das Kfz auf ihn selbst versichert gewesen wäre.
Versicherungsjahr | SF-Klasse (Mutter) | SF-Klasse (Sohn) |
01.01.2017 | SF 2 | SF 1/2 *** |
01.01.2018 | SF 3 | SF 1 |
01.01.2019 | SF 4 | SF 2 |
01.01.2020 | SF 5 | SF 3 |
01.01.2021 | SF 6 | SF 4 |
01.01.2022 | SF 7 | SF 5 |
Im Ergebnis erhält der Sohn die Schadenfreiheitklasse 5 (SF 5) bestätigt und übertragen.
→ ** Ausschlaggebend ist nicht, ob es sich um den Erst-, Zweit- oder Drittwagen (usw.) handelt.
→ *** Die SF-Klasse 1/2 wurde mithilfe der Führerscheinregelung festgelegt.
In diesem Beispiel würde der Sohn nur 5% mehr im Jahr bezahlen. Über weitere Merkmale der Kfz-Versicherung (Einzelfahrer, Garage etc.) kann sich der Beitrag zusätzlich nach oben oder sogar zum Vorteil senken.
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Ehemaliger Inhaber der SF-Klasse
Was passiert mit dem ehemaligen Inhaber der Schadenfreiheitsklasse?
Natürlich nichts. 😉
„Spaß beiseite!“
Wichtig zu wissen: Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgetreten hat, kann diese nicht mehr zurückholen. Aus diesem Grund sollte man sich zuvor Gedanken machen, inwieweit dies den gewünschten Sinn für alle Beteiligten erfüllt.
Hier hilft eine transparente Beratung durch Ihren Versicherungsmakler.
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: SF-Klasse zur Vollkaskoversicherung
Kann man die Vollkaskoversicherung auch übertragen lassen?
Vollkaskoversicherung wird grundsätzlich mit übertragen
Besteht für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, eine Vollkaksoversicherung, wird prinzipiell die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkaskoversicherung mit übertragen.
Eine Abwahl ist hierbei nicht möglich, da alle Bestandteile der Kfz-Versicherung, die eine Schadenfreiheitsklasse haben (Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung) für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt werden.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Schaden
Vollkaskoversicherung: Schadenanrechnung wird mit übertragen
Sollte in der Versicherungsdauer der bestehenden Kfz-Versicherung, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, ein Schaden in der Vollkaskoversicherung vorliegen bzw. vorgelegen haben, wird dieser Schaden auch in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unmittelbar berücksichtigt.
Sofern das Auto, auf das die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen werden soll, gar keine Vollkaskoversicherung erhalten soll, spielt dies – zumindest in den ersten 12 Monaten nach der Übertragung – keine Rolle. Warum?
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Vollkasko später involvieren
Vollkaskoversicherung soll nach der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse eingeschlossen werden
Angenommen es wird ’nur‘ die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung übertragen, da keine Vollkaskoversicherung für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll, bestanden hat. In diesem Fall können Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, die grundlegend an die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Vorteilhaft gestalten
Vollkaskoversicherung: Hätten Sie es gewusst?
Sollte eine Vollkaskoversicherung länger als 12 Monate nicht bestehen – unabhängig ob zuvor ein Schaden eingetreten ist oder nicht – können Sie erneut eine Vollkaskoversichrung abschließen, die an die Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird. Es beginnt zuzusagen von vorn, ohne Berücksichtigung eines Vollkaskoschadens aus der Vergangenheit.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Tipps und Nützliches
Tipps
Unter Umständen ist auch die Anrechnung der SF-Klasse aus der Nutzung eines Dienstfahrzeuges anrechenbar. Zumeist muss dazu eine schriftliche Erklärung der Firma abgegeben bzw. ein vorgefertigtes Formular des Versicherers ausgefüllt werden. Leider kommt einem nicht jede Autoversicherung mit dieser oft sinnvollen Regelung entgegen.
Die Schadenfreiheitsklasse ist nach der Übertragung nicht mehr für den ehemaligen Besitzer, der die SF-Klasse abgetreten hat, nutzbar – in unserem Beispiel für die Mutter (vorherige Inhaberin) – so dass diese Person wieder nach der Führerscheinregelung eingestuft wird, sofern keine weitere SF-Klasse besteht oder der Versicherer eine andere interne Einstufung anbietet, z.B. die Einstufung mittels der Zweitwagenregelung (SF 2 oder höher, z.B. SF 3 bzw. mit geringeren Prozenten).
Sollte der vorherige Inhaber der Schadenfreiheistklasse sein Kfz abmelden/stilllegen und danach die SF-Klasse anhand der Übertragung weitergeben wollen, ist im Regelfall eine Frist von 6 Monaten zu beachten.
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