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Schadenfreiheitsklasse übertragen

4. Dezember 2024
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Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Um die Schadenfreiheitsklasse aus der Kfz-Versicherung übernehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Man muss einen gültigen EU-Führerschein haben,
  2. der Fahrer durfte das Auto, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll, fahren,
  3. die Versicherung stimmt der Übertragung zu (z.B. vom Verwandten) und
  4. es bestand eine bestimmte Nutzungsdauer, so dass es Sinn ergibt die Schadenfreiheitsklasse übertragen zu lassen (Übertragungs-Beispiel).

» Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgibt, erhält sie nicht zurück! «

Tipp: ‚SF‘ = ‚SF-Klasse‘ = ‚Schadenfreiheitsklasse‘ ≠ ‚Schadenfreiheitsrabatt‘

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Der folgende Beitrag beleuchtet alles rund um das Thema: „Schadenfreiheitsklasse übertragen“:

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Was ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse, kann unter bestimmten Voraussetzungen, von einer Kfz-Versicherung auf einen andere Autoversicherung übertragen werden. Der Schadenfreiheitsklasse ist ein Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet und hat infolge direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag Beispiel-Tabelle

Im Fachjargon wird es auch „Übernahme des Schadenverlaufs“ genannt.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wissenswerte Grundlagen

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse ist in das „Schadenfreiheitsrabatt-System“ eingebunden und gibt die Menge der unfallfreien Kalenderjahre an. Hingegen wird für Fahranfänger, die 3 Jahre einen EU-Führerschein besitzen, die SF 1/2 ausgegeben.

Verbrauchertipp » Führerscheinregelung Kfz-Versicherung

Tipp: Die „SF 5“ = 5 Kalenderjahre = 5 Versicherungsjahre (ohne Schaden).

3

Wissenswertes zum Tipp

Infolgedessen ist die Zahl der Schadenfreiheitsklasse also mit den Versicherungsjahren gleichzusetzen. Durch diese Zuordnung ergibt sich in der Tabelle, die man in den Versicherungsbedingungen nachlesen kann, die Grundlage – neben weiteren Faktoren – zur Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Tipp » Die Vollkaskoversicherung schließt grundlegend die Teilkaskoversicherung ein.

QuickCheck: Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Fragen und Antworten

Wie viele schadenfreie Jahre kann ich übertragen lassen?

Sie können sich so viele schadenfreie Jahre übertragen lassen, wie Sie sich seit Führerscheinbesitz hätten selbst erfahren können.

Wer zum Beispiel seit fünf Jahren einen EU-Führerschein hat, kann sich maximal eine Schadenfreiheitsklasse 5  – für fünf Jahre – übertragen lassen. Entscheidend ist hierbei der Beginn der Versicherung.

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Wie übernehme ich eine Schadenfreiheitsklasse?

Um eine Schadenfreiheitsklasse durch die Übertragung zu erhalten, füllt man ein Formular der Kfz-Versicherung aus. Dieses Formular muss vom dem bisherigen Inhaber und dem Antragsteller unterschrieben werden.

So kann z.B der Mann an seine Frau die Schadenfreiheitsklasse übergeben. Überwiegend ist die Voraussetzung für die SF-Übertragung, dass der Inhaber und Antragsteller (Empfänger) verwandt (zumeist 1. Grades) oder verheiratet sind.

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Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meiner Mutter übernehmen?

Ja, die Übertragung der SF-Klasse ist prinzipiell in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung von der Mutter auf das Kind möglich. Hingegen hat die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklasse. Sie ist Bestandteil der Vollkaskoversicherung.

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Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meines Vaters übernehmen?

Ja, der Übertrag der SF-Klasse ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung von dem Vater auf das Kind durchführbar. Allerdings hat die Teilkaskoversicherung gar keine Schadenfreiheitsklasse. Sie ist Bestandteil der Vollkaskoversicherung.

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Wie wird die Übertragung der SF-Klasse berechnet?

Beispiel-Tabelle

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Kalenderjahr ungleich Versicherungsjahr

SF-Klasse: Kalenderjahr muss nicht Versicherungsjahr sein

Wer durch die Übertagung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu einem gesicherten Ergebnis kommen möchte, sollte zuvor in seiner abgeschlossenen Kfz-Versicherung, aus dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, überprüfen, ob in dem Vertrag der Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr(!) verläuft.

Kalenderjahr: Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das Versicherungsjahr

Größtenteils wird das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr bestimmt. Das bedeutet der Vertrag hat z.B. am 01.07. begonnen und endet – je Jahr – zum 31.12. Dennoch kann es sein, dass das Versicherungsjahr zum 01.07. beginnt, jedoch nicht zum 31.12. endet, sondern „+ 1 Jahr“ zum 30.06. des Folgejahres.

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Ausnahme: Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen: „Entzerrte Hauptfälligkeit“

Wie gerade beschrieben endet eine Kfz-Versicherung nicht unbedingt zum 31.12. Sofern die Autoversicherung  an einem anderen Datum im Jahr endet, nennt man dies „entzerrte Hauptfälligkeit“ (unterjährige Laufzeit). In diesem Fall spielt nur das Versicherungsjahr eine Rolle, da es vom Kalenderjahr abweicht.

Stufung: Schadenfreiheistklasse übertragen

Stufung in nächste Schadenfreiheitsklasse: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung, um im folgenden Versicherungsjahr in die „bessere“ Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden (z.B. von 2 auf 3 Jahre) ist, dass der Vertrag der Autoversicherung, innerhalb eines Versicherungsjahres, mindestens 6 Monate unfallfrei versichert war.

Wann wird man gestuft?

Wann wird man gestuft?

Wer innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens 6 Monate unfallfrei fährt, wird zu Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres in die "nächstbessere" Schadenfreiheitsklasse - auch SF-Klasse genannt - gestuft. Je nach SF-Klasse wirkt sich dies direkt auf den Versicherungsbeitrag aus. Es ...
Wann wird man gestuft?

Wann wird man gestuft?

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Hilfreich: Schadenfreiheitsklasse übertragen

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Der Schadenfreiheitsrabatt in der Autoversicherung.

Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt ist unmittelbar mit der wesentlichen Tabelle zum sog. „SF-Klassen-System“ verbunden. Die Versicherung geht in seinen Berechnungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung von der „SF-Klasse 0“ aus. Dies stellt den „100%-Beitrag“ dar. Infolge wird jeder Schadenfreiheitsklasse ein Rabatt zugeordnet, der in Prozent angegeben wird. Die Differenz bewirkt den Nachlass in der Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung.

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Versicherungsintern: Schadenfreiheitsklasse übertragen

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Gut zu wissen

SF-Klasse übertragen: Sollte die Autoversicherung interne Vorteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten (z.B. Sondereinstufung für Zweitwagen, Führerscheinregelung etc.), werden auch diese Vorteile zur Berechnung und letztlich in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) berücksichtigt.

Beispiel: SF 1/2 = 70% (siehe Tabelle)  = 30% Ersparnis im Jahr.

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Ein Beispiel zum Schadenfreiheitsrabatt (Rabatt-System):

Schadenfreiheitsrabatt-Prozente

Schadenfreiheitsrabatt

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Für diese Fahrzeuge gibt es keine SF-Klasse.

Für welche Fahrzeuge gilt keine Schadenfreiheitsklasse?

Für die folgenden Fahrzeuge wird keine Schadenfreiheitsklasse zugeordnet:

  • Anhänger (jeglicher Art),
  • Wechselaufbauten jeder Art
  • Sonderfahrzeuge jeder Art (außer Krankenwagen),
  • Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Rolla, Mofa),

Schadenfreiheitsklasse übertragen bringt Vorteile

Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?

Nahezu jeder Fahranfänger möchte keinen hohen Versicherungsbeitrag für sein erstes, eigenes Fahrzeug bezahlen. Auch erfahrene Autofahrer, die bereits etliche Jahre ein Auto fahren, suchen nach einer günstigen Möglichkeit für ihre Kfz-Versicherung.

Denn wer noch zu keinem Zeitpunkt ein Kfz auf sich versichert hatte, beginnt mit der SF-Klasse 0 (neu) oder SF 1/2 (Führerscheinregelung) in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer zudem eine Vollkaskoversicherung wünscht, steigt simultan in dieselbe SF-Klasse wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Überwiegend hängt sogar von der Einstufung die Wahl des fahrbaren Unterstatzes ab. Insbesondere bei jungen Leuten. Im Übrigen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, §1.

Kfz-Versicherung-Rabattuebertragung-Schadenfreiheitsklasse-Uebertragung-Sf-Klasse-Versicherungsmakler-Berlin-Ande-Boettcher

Vollkaskoversicherung: Angleichung der SF-Klasse

Hat man noch zu keinem Zeitpunkt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen oder liegt der Zeitraum bereits über 12 Monate zurück, wird die Vollkaskoversicherung…

» Vollkaskoversicherung: Angleichung der Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wer darf mir seine Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Von wem kann ich die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?

Um die erfahrene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einem anderen Versicherungsnehmer übernehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Rabattübertragung

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das ist die zwingende Voraussetzung

Die maßgebliche Voraussetzung für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist, dass man auch als berechtigter Fahrer in dem bestehenden Versicherungsvertrag erwähnt wird. Bestenfalls ab Beginn.

Die gängigen Unterteilungen sind z.B. Partnertarif oder aber in eine vorgegebene Nutzergruppe (z. B. Fahrer zwischen 25- und 70 Jahren) des Versicherers, die in der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt.

Weiterhin ist der Verwandtschaftsgrad zum Inhaber der SF-Klasse (Versicherungsnehmer) für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zumeist eine zwingende Basis, um den Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu bekommen.

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Verwandtschaftsgrad – Schadenfreiheitsklasse übertragen: Was bedeutet das?

Im Regelfall ist der Verwandtschaftsgrad für den Übertrag der Schadenfreiheitsklasse ausschlaggebend. So muss der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse zumeist mit dem aktuellen Versicherungsnehmer verheiratet sein oder in einer Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte) leben.

Des Weiteren kann die Schadenfreiheitsklasse auch von Verwandten ersten Grades (z.B. Mutter, Vater, Geschwister) abgetreten werden. Manche Versicherungsgesellschaften lassen auch den zweiten Grad der Verwandtschaft zu, z.B. Oma oder Opa zu.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das sind sie Außnahmen!

Was ist für die Übertragung der SF-Klasse nicht zulässig?

Schadenfreiheitsklasse übertragen: So funktioniert´s nicht
  • Halter und Versicherungsnehmer dürfen nicht voneinander abweichen, und zwar von dem, der die Schadenfreiheitsklasse übernimmt.
  • Die SF-Klasse kann nicht an ein „höheres Risiko“ (andere Fahrzeuggruppe) übertragen werden, z.B von einem Pkw auf einen Lieferwagen/Nutzfahrzeug, Lkw oder Bus.

Bei Lieferwagen wir häufig in eine Einstufung bis 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) und über 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) unterschieden. Daher kann der Schadenfreiheistrabatt meist auch auf einen Lkw bis 3,5 Tonnen übertragen werden.

Zusätzliche ist eventuell zu beachten, ob der Versicherer noch eine Unterteilung in Werk- und Güterverkehr (Nutzung) berücksichtigt.

  • Man war zu keinem Zeitpunkt ein berechtigter Fahrer des versicherten Kfz´s, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.
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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Ein konkretes Beispiel

Wie funktioniert die Übertragung der SF-Klasse genau?

So funktioniert die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Muster

Ein Beispiel zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (Berechnung)

Ein Sohn, der zum Vertragsbeginn bereits 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, fährt seit 4 Jahren das Auto der Mutter unfallfrei, das als Zweitwagen** über die Mutter versichert ist (Beginn des Vertrages 01.01.2017 – mit der SF-Klasse 2, zumeist 55%).

Zum 01.01.2022 möchte der Sohn den Schadenfreiheitrabatt von seiner Mutter übernehmen. Neues Jahr, neues Glück! Der Versicherer errechnet zum Tag der Rabattübertragung, welche SF-Klasse sich der Sohn erfahren hätte, wenn das Kfz auf ihn selbst versichert gewesen wäre.

Schadenfreiheitsrabatt-Prozente

Im Ergebnis erhält der Sohn die Schadenfreiheitklasse 5 (SF 5) bestätigt und übertragen.

** Ausschlaggebend ist nicht, ob es sich um den Erst-, Zweit- oder Drittwagen (usw.) handelt.

*** Die SF-Klasse 1/2 wurde mithilfe der Führerscheinregelung festgelegt.

In diesem Beispiel würde der Sohn nur 5% mehr im Jahr bezahlen. Über weitere Merkmale der Kfz-Versicherung (Einzelfahrer, Garage etc.) kann sich der Beitrag zusätzlich nach oben oder sogar zum Vorteil senken.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Ehemaliger Inhaber der SF-Klasse

Was passiert mit dem ehemaligen Inhaber der Schadenfreiheitsklasse?

Natürlich nichts. 😉

„Spaß beiseite!“

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Wichtig zu wissen: Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgetreten hat, kann diese nicht mehr zurückholen. Aus diesem Grund sollte man sich zuvor Gedanken machen, inwieweit dies den gewünschten Sinn für alle Beteiligten erfüllt.

Hier hilft eine transparente Beratung durch Ihren Versicherungsmakler.

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: SF-Klasse zur Vollkaskoversicherung

Kann man die Vollkaskoversicherung auch übertragen lassen?

Vollkaskoversicherung wird grundsätzlich mit übertragen

Besteht für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, eine Vollkaksoversicherung, wird prinzipiell die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkaskoversicherung mit übertragen.

Eine Abwahl ist hierbei nicht möglich, da alle Bestandteile der Kfz-Versicherung, die eine Schadenfreiheitsklasse haben (Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung) für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt werden.

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Schaden

Vollkaskoversicherung: Schadenanrechnung wird mit übertragen

Sollte in der Versicherungsdauer der bestehenden Kfz-Versicherung, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, ein Schaden in der Vollkaskoversicherung vorliegen bzw. vorgelegen haben, wird dieser Schaden auch in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unmittelbar berücksichtigt.

Sofern das Auto, auf das die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen werden soll, gar keine Vollkaskoversicherung erhalten soll, spielt dies – zumindest in den ersten 12 Monaten nach der Übertragung – keine Rolle. Warum?

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Vollkasko später involvieren

Vollkaskoversicherung soll nach der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse eingeschlossen werden

Angenommen es wird ’nur‘ die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung übertragen, da keine Vollkaskoversicherung für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll, bestanden hat. In diesem Fall können Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, die grundlegend an die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.

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Schadenfreiheitsklasse übertragen: Vorteilhaft gestalten

Vollkaskoversicherung: Hätten Sie es gewusst?

Sollte eine Vollkaskoversicherung länger als 12 Monate nicht bestehen – unabhängig ob zuvor ein Schaden eingetreten ist oder nicht – können Sie erneut eine Vollkaskoversichrung abschließen, die an die Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird. Es beginnt zuzusagen von vorn, ohne  Berücksichtigung eines Vollkaskoschadens aus der Vergangenheit.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Tipps und Nützliches

Tipps

Unter Umständen ist auch die Anrechnung der SF-Klasse aus der Nutzung eines Dienstfahrzeuges anrechenbar. Zumeist muss dazu eine schriftliche Erklärung der Firma abgegeben bzw. ein vorgefertigtes Formular des Versicherers ausgefüllt werden. Leider kommt einem nicht jede Autoversicherung mit dieser oft sinnvollen Regelung entgegen.

Die Schadenfreiheitsklasse ist nach der Übertragung nicht mehr für den ehemaligen Besitzer, der die SF-Klasse abgetreten hat, nutzbar – in unserem Beispiel für die Mutter (vorherige Inhaberin) – so dass diese Person wieder nach der Führerscheinregelung eingestuft wird, sofern keine weitere SF-Klasse besteht oder der Versicherer eine andere interne Einstufung anbietet, z.B. die Einstufung mittels der Zweitwagenregelung (SF 2 oder höher, z.B. SF 3 bzw. mit geringeren Prozenten).

Sollte der vorherige Inhaber der Schadenfreiheistklasse sein Kfz abmelden/stilllegen und danach die SF-Klasse anhand der Übertragung weitergeben wollen, ist im Regelfall eine Frist von 6 Monaten zu beachten.

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Eine Autoinhaltsversicherung ist eine besondere Form der Transport- versicherung zur Absicherung eigener Waren/ Güter oder von Waren/ Gütern von Kunden. Wenn diese Waren beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, leistet die Autoinhaltsversicherung unabhängig davon, ob der Transport in einem ...
Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der Unfalltod und weitere Leistungen mitversichert. Bei Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, zahlt die ...

Kategorie

Urteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich

Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich

Das Küssen während einer Autofahrt zwischen Fahrer und Beifahrerin kann dazu führen, dass es zu einer Alleinhaftung des Fahrers bei einem schweren Verkehrsunfall in der Folge kommt, dessen Kosten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers (zunächst) zu tragen hat; Urteil des Landgericht ...
Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall des geschädigten (schuldlosen) Verkehrsteilnehmers grundsätzlich gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bestehen, auch wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird; Urteil des OLG Karlsruhe vom 8.8.2011 – Az.: 1 U ...
Autovermieter muss aufklären

Autovermieter muss aufklären

Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten einen Mietwagentarif anbietet, muss seine Kunden über die Gefahr aufklären, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht den vollen Umfang übernimmt. Unterlässt der Vermieter diesen Hinweis, hat er dem Geschädigten den von der ...
Erstattung der Mietwagenkosten

Erstattung der Mietwagenkosten

Für die Berechnung von Mietwagenkosten eines Versicherungsnehmers gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung können grundsätzlich unterschiedliche Listen herangezogen werden; Urteil des KG Berlin vom 2.9.2010 – Az.: 22 U 146/09. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Streit für die Berechnung ...
Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages

Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages

Wird ein gestohlenes Fahrzeug unter Fälschung eines Kaufvertrages veräußert, kann der Käufer den Versicherungsschutz verlieren, wenn ihm wiederum das Fahrzeug gestohlen wird,  Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.08.2009 – 22 O 124/08. Zugrunde liegt dieser Entscheidung der Kauf eines ...
Höhe der Stundensätze

Höhe der Stundensätze

Bei der Höhe der Stundensätze einer Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall kann es dem Unfallgeschädigten unter Umständen unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb markengebundener Fachwerkstätten ...
Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von ...
Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein ...
Keine Versicherungssteuer fällig

Keine Versicherungssteuer fällig

Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein ...
Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich

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Das Küssen während einer Autofahrt zwischen Fahrer und Beifahrerin kann dazu führen, dass es zu einer Alleinhaftung des Fahrers bei einem schweren Verkehrsunfall in der Folge kommt, dessen Kosten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers (zunächst) zu tragen hat; Urteil des Landgericht ...
Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall des geschädigten (schuldlosen) Verkehrsteilnehmers grundsätzlich gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bestehen, auch wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird; Urteil des OLG Karlsruhe vom 8.8.2011 – Az.: 1 U ...
Autovermieter muss aufklären

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Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten einen Mietwagentarif anbietet, muss seine Kunden über die Gefahr aufklären, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht den vollen Umfang übernimmt. Unterlässt der Vermieter diesen Hinweis, hat er dem Geschädigten den von der ...
Erstattung der Mietwagenkosten

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Für die Berechnung von Mietwagenkosten eines Versicherungsnehmers gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung können grundsätzlich unterschiedliche Listen herangezogen werden; Urteil des KG Berlin vom 2.9.2010 – Az.: 22 U 146/09. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Streit für die Berechnung ...
Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages

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Höhe der Stundensätze

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Bei der Höhe der Stundensätze einer Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall kann es dem Unfallgeschädigten unter Umständen unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb markengebundener Fachwerkstätten ...
Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

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Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von ...
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Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein ...
Keine Versicherungssteuer fällig

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Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein ...
Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen leistungsstarken Motor investiert. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann man sich nicht mehr auf dieses ...
Der Idealfahrer und ein Aufschiebeunfall

Der Idealfahrer und ein Aufschiebeunfall

Auch ein Idealfahrer muss im fließenden Verkehr nicht jeweils einen solch großen Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass er auch für den Fall, dass ihm ein beliebig schweres Fahrzeug mit beliebig hoher Ausgangsgeschwindigkeit auffährt, durch die von den genannten Parametern ...
Der verunfallte Unfallhelfer

Der verunfallte Unfallhelfer

Ein Pkw-Fahrer geriet bei einsetzendem Schneefall auf der Autobahn ins Schleudern, kollidierte mit der Leitplanke, kam auf dem Seitenstreifen zum Stehen und schaltete die Warnblinklichtanlage ein. Der Fahrer des nachfolgenden Wagens hielt vor dem verunfallten Fahrzeug an, um dem Verunfallten ...
Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

Häufig hört man, dass Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) aufzuziehen seien. Besteht aber nun eine gesetzliche Verpflichtung generell Winterreifen, insbesondere von Oktober bis Ostern, aufzuziehen? Die Antwort hierauf lautet ganz klar nein. Wer sein Fahrzeug bei Schneeglätte, Schneematsch, ...
Die vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung

Die vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf der Hinfahrt zum Schwimmbad passierte der Betroffene ein die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkendes Verkehrszeichen und bog dann von der öffentlichen Straße auf den Parkplatz des Bades ab. Nach dem Badeerlebnis fuhr er vom Parkplatz des Hallenbades wieder auf die öffentliche Straße und ...
Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

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Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen leistungsstarken Motor investiert. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann man sich nicht mehr auf dieses ...
Der Idealfahrer und ein Aufschiebeunfall

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Auch ein Idealfahrer muss im fließenden Verkehr nicht jeweils einen solch großen Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass er auch für den Fall, dass ihm ein beliebig schweres Fahrzeug mit beliebig hoher Ausgangsgeschwindigkeit auffährt, durch die von den genannten Parametern ...
Der verunfallte Unfallhelfer

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Ein Pkw-Fahrer geriet bei einsetzendem Schneefall auf der Autobahn ins Schleudern, kollidierte mit der Leitplanke, kam auf dem Seitenstreifen zum Stehen und schaltete die Warnblinklichtanlage ein. Der Fahrer des nachfolgenden Wagens hielt vor dem verunfallten Fahrzeug an, um dem Verunfallten ...
Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

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Häufig hört man, dass Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) aufzuziehen seien. Besteht aber nun eine gesetzliche Verpflichtung generell Winterreifen, insbesondere von Oktober bis Ostern, aufzuziehen? Die Antwort hierauf lautet ganz klar nein. Wer sein Fahrzeug bei Schneeglätte, Schneematsch, ...
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Die vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf der Hinfahrt zum Schwimmbad passierte der Betroffene ein die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkendes Verkehrszeichen und bog dann von der öffentlichen Straße auf den Parkplatz des Bades ab. Nach dem Badeerlebnis fuhr er vom Parkplatz des Hallenbades wieder auf die öffentliche Straße und ...

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Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH)

Die Verkehrsopferhilfe hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die sich nicht ermitteln lassen oder durch nicht versicherte KFZs verursacht wurden.

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Europäischer Unfallbericht

Drucken Sie sich den europäische Unfallbericht 2 bis 3 Mal aus und legen Sie diesen in Ihr Auto. Empfehlenswert ist es ebenso den Unfallbericht auf Reisen bzw. in den Urlaub mitzunehmen. Falls doch mal etwas passiert, wird er Ihnen gute Dienste leisten.

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Zentralruf der Autoversicherer

Auf der Seite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erfahren Sie wie schwerwiegend und teuer Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die ausgegebenen Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

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⭐⭐⭐⭐⭐


Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Quelle : Rezensionen auf Google

Herr Hitschler

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 (Mo – Fr ⌚ 10 – 18 Uhr) » Nachricht schreiben

André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Versicherungsmakler Berlin → Kundenmeinungen

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Uwe Hitschler
⭐⭐⭐⭐⭐

Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Die ersten Recherchen seinerseits waren nicht vielversprechend, weil sehr teuer. Und hier beginnt die eigentliche Leistung, die ich sehr hoch anrechnen muss. Statt die Tarife an mich weiterzugeben, wurde weiter versucht, bessere Konditionen auszuhandeln – erfolgreich. Letztlich erhielt ich nicht nur eine unglaublich günstige Versicherung, die all meine Besonderheiten abdeckte, sondern zudem gute Beratungen und Hinweise, die ein Laie wie ich ohne seine Erklärungen so nicht verstehen würde. Alle von mir beizubringenden Zuarbeiten wurden sauber und verständlich vorgearbeitet. Ich hatte nichts weiter zu tun, als meine Unterschrift an die von ihm markierten Stellen zu setzen. (Und nur mal so nebenbei: Am Ende hatte ich einen Tarif, den ich bei keiner Online-Versicherung so günstig bekommen hätte!!!) Das „Honorar“ war absolut angemessen, zumal ein solches Anliegen wie meins nicht alltäglich ist und mehr erfordert als nur die üblichen Angebotsvergleiche!

Alles in allem ein sehr zu zuverlässiger und gründlicher Partner in Sachen Versicherungen! Danke von mir und eine ganz klare Empfehlung!„

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

Autoversicherung Berlin

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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