Einzelne Regelungen der Riester-Rente schränken die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein; Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.9.2009. Die Riester-Rente verstoße in einzelnen Regelungen demnach gegen das EU-Recht.
Eine Regelung nach der ein Rentner die Förderung zurückzuzahlen habe, wenn er ins Ausland umziehe sei demnach unzulässig; zudem sei die Regelung, dass eine Förderung für Wohneigentum nicht im Ausland gelte, ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar.
Weiter müsse die Riester-Förderung auch für EU-Bürger im Ausland möglich sein, die zur Arbeit nach Deutschland reisen.
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