Häufig wird bei der Beratung zu kapitalbildenden Versicherungen eine sogenannte Dynamik als Inflationsausgleich und zur Steigerung der sukzessiv zunehmenden Versicherungsleistung(en) angeboten.
Die Dynamik ist also ein fest vereinbarter Prozentsatz, um die Versicherungsprämie (und somit auch die versicherte Leistung) regelmäßig zu erhöhen, sofern die Dynamik vom Versicherer akzeptiert* wird.
Regelmäßig bedeutet bei den meisten Versicherungen einmal jährlich zur Hauptfälligkeit.
Manche Versicherer bieten alternativ auch eine „Treppen-Dynamik“ oder eine „Stufen-Dynamik“ an. Diese besondere Form der Dynamik bedeutet, dass die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum stark erhöht wird (z. B. von 25 € auf 50 € und in den Folgejahren auf 75 € und 100 €).
Versicherungen mit einer solchen Dynamik werden oft bei Berufseinsteigern, Azubis oder Studenten angeboten, wenn klar ist, dass sich die Einkommenssituation in den nächsten Jahren deutlich verbessert.
Die gebräuchlichste Form der Dynamik ist jedoch die prozentuale Dynamik. Oft kann sie bei Abschluss der Versicherung frei gewählt werden. Dabei kommen in der Praxis Dynamiksätze zwischen 1% bis 10% vor.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Dynamik gemäß AVHB (Höchstbeitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten)
Eine weitere Variante der Dynamik ist die Dynamik gemäß AVHB (Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten). Sie kommt gleichermaßen bei der betrieblichen Altersvorsorge vor.
Bei dieser Dynamik erhöht sich der Beitrag jährlich im gleichen Verhältnis wie der geltende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten, mindestens allerdings um 5% (mind. 3% bei der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung).
Aufgrund der Tatsache, dass zukünftige Erhöhungen des AVHB-Satzes nicht prognostiziert werden können, beträgt die Dynamik in diesen Verträgen wenigstens 5%. Je nachdem, wo der Kunde (Vertragspartner) seinen Wohnsitz hat, gilt der entsprechende AVHB-Satz für Ost- oder Westdeutschland.
Tipps
*Die Dynamik in kapitalbildenden Versicherungen (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, klassische private Rentenversicherung etc.) kann auch im Nachhinein – also nach Abschluss – eingeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei folgendes:
» Wird die Dynamik in eine kapitalbildenden Versicherung eingeschlossen, die ein versichertes Risiko beinhaltet z.B. „Kapital bei Tod“ und deshalb eine Gesundheitprüfung erforderlich war, muss erneut eine Gesundheitsprüfung abgegeben werden, falls die Gesundheitsfragen älter als 3 Monate bei der Beantragung der Dynamik sind.
» Nicht wenige Versicherer passen den Rechnungszins (umgangssprachlich Garantiezinssatz) der Dynamik auf den aktuell geltenden an, sodass es zu erheblichen Einbußen in der Verzinsung der Dynamik bzw. des „neuen Beitrages“ kommen kann.
Dynamik: Ein Beispiel aus der Praxis
Im Jahr 1999 wurde eine private Rentenversicherung mit einem Beitrag von 100 €, ohne Dynamik abgeschlossen. 2011 soll der Beitrag durch eine jährliche Dynamik i.H.v. 10% anpasst werden.
Der in 1999 geltende Garantiezinssatz lag bei 4% und in 2011 bei 2,25%, sodass der dynamisierte Beitrag (10 € im ersten Jahr, 11 € im zweiten Jahr usw.) nur noch mit 2,25% verzins wird.
2023: Es ist Zeit neue Wege zu gehen!
Und über die Verzinsung der letzten Jahre (Stand 01.2023) lohnt es sich gar nicht einen Vertrag anzupassen. Bei einigen Verträgen ist es sogar sinnreich zu überprüfen ob die Kündigung, der Verkauf des Vertrages oder sonstige Lösungswege sinnreicher sind. Denn nicht selten „frist“ die Kostenquote eines Vertrages die Verzinsung auf.
Und da wir eine konstante Inflation im herrschenden „Fiat Money-System“ haben, die – wie viele wissen – gerade spürbar steigt, gehört es nun zur eigenverantwortlichen Aufgabe dieser Enteignung entgegenzuwirken.
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