Wie sieht eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus?
Seit März 2008 erhält man von Versicherungen eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die aus einer siebenstelligen, einmalig vergebenen Buchstaben- und Zahlenkombination besteht, um ein Kfz zulassen zu können.
Inhaltsverzeichnis: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
» Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Grundlagen
» Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Verfahrensweise
» Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) » Zulassungsstellen
» Wo bekomme ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) her?
» Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) » Sofort-Hilfe
» Wann erhalte ich meine elektronische Versicherungsbestätigung?
» Ist die elektronische Versicherungsbestätigung kostenfrei?
» Warum muss ich eine elektronische Versicherungsbestätigung nutzen?
» Wann ist die elektronische Versicherungsbestätigung notwendig?
» Wie lange ist eine elektronische Versicherungsbestätigung gültig?
» Bin ich nach der Zulassung mit der eVB an die Versicherung gebunden?
» Wann verfällt eine elektronische Versicherungsbestätigung?
» Was gab es vor der elektronischen Versicherungsbestätigung?
» DGSVO (Datenschutz) (wird gerade überarbeitet)
» Tipps vom Fachmann zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
» Kontakt » eVB direkt per E-Mail anfordern
Die eingetragenen Daten der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) werden über ein zentrales Rechenzentrum des GDV an die Zulassungstelle übermittelt. Aufgrund der vorherigen Übermittlung, der elektronischen Versicherungsbestätigung, an die ‚zuständige Zulassungsstelle‘ (in Berlin gibt es z.B. 2), wird vor Ort die vergebene Nummer nur noch abgeglichen. Mithilfe dieser Verfahrenweise kann man sein Fahrzeug oder Anhänger unkompliziert an- oder ummelden.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Wo beantrage ich eine eVB?
Wo bekomme ich eine elektronische Versicherungsbestätigung her?
Sie können direkt bei einer Versicherung Ihrer Wahl die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) beantragen. Natürlich können Sie auch » hier Ihre elektronische Versicherungbestätigung anfordern. Demzufolge nehme ich Ihnen diese ‚Hausaufgabe‘ schnell und unkompliziert ab.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – Sofortkontakt
Autoversicherung Berlin
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Wann wird die eVB vergeben?
Wann erhalte ich meine elektronische Versicherungsbestätigung?
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – kostenfreie eVB beantragen
Ist die elektronische Versicherungsbestätigung kostenfrei?
Ja, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist kostenfrei. Durch den Tag der Zulassung wird der Versicherungsbeginn definiert, ab dem man den Versicherungsbeitrag (Erstbeitrag) bezahlen muss.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Versicherung den Versicherungsantrag bestätigt. Hinweis: Abweichungen vom Antrag (§ 5 VVG) müssen im Versicherungsschein (§ 3 VVG) kenntlich gemacht werden.
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Warum ist man verpflichtet eine eVB zu nutzen?
Warum muss ich eine elektronische Versicherungsbestätigung nutzen?
Die elektronische Versicherungsbestätigung dient zur offiziellen Zulassung eines Kfz´s, wodurch die Kfz-Haftpflichtversicherung, ab dem Moment der Bestätigung, aktiviert wird.
Das Pflichtversicherungsgesetz § 1 (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) stellt die gesetzliche Grundlage hierfür dar. Die Haftpflichtversicherung des Autos versichert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.
Wann brauche ich eine Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Wann ist die elektronische Versicherungsbestätigung notwendig?
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» Ummeldung des KFZ´s auf einen neuen Halter
» Wesentlich technische Änderungen am Fahrzeug (Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
» Beantragung des Kurzzeitkennzeichens (z.B. für eine Überführungsfahrt an den Wohnort – § 16a FZV) Achtung: Das Kurzzeitkennzeichen ist zeitlich begrenzt.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Nutzungsdauer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Wie lange ist eine elektronische Versicherungsbestätigung gültig?
Die Dauer für die zulässige Nutzung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist unterschiedlich und kann von Versicherung zu Versicherung abweichen. Der Erfahrungswert zeigt jedoch, dass die Dauer für mindestens 3 Monate festgeschrieben ist. Es kann auch vorkommen, dass ein Versicherer die Gültigkeit für 6 Monate oder einen noch größeren Zeitraum festlegt (max. 24 Monate).
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – muss ich bei der Versicherung bleiben?
Bin ich nach der Zulassung mit der eVB an die Versicherung gebunden?
Theoretisch, ja. Praktisch, nein. Was bedeutet das nun genau? Sollten Sie nach der Zulassung, z.B. Ihres KFZ´s oder Anhängers eine bessere bzw. preiswertere Kfz-Versicherung finden, können Sie trotzdem bei einer anderen Versicherung einen Antrag auf Ihren gewünschten Versicherungsschutz stellen.
Sollten Sie bereits den Antrag für die Kfz-Versicherung bei der ‚alten Versicherung‘ unterschrieben haben, können Sie im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (§ 8 VVG) von dem Vertrag (Versicherungsschein), ab Beginn (hier Tag der Zulassung) zurücktreten. Der ’neue Versicherer‘ hinterlegt denselben Tag der Zulassung bei der zuständigen Behörde. Demzufolge entstehen keine unnötigen Zusatzkosten für Sie, als Versicherungsnehmer.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kann die Gültigkeit der Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verfallen
Wann verfällt eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Die Gültigkeit für eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verfällt an dem angegebenen Datum, das festgelegt wurde. Sofern man die evB per SMS übermittelt bekommt, wird der Zeitraum der Gültigkeit nicht kommuniziert.
Wird jedoch die elektronische Versicherungsbestätigung per E-Mail, z.B. per ‚PDF‘ übermittelt, steht der Zeitraum der Gültigkeit in dem Schreiben der ‚eVB‘. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte direkt bei der Versicherung nach. Natürlich können Sie auch direkt bei mir nachfragen. Ich unterstütze Sie gern.
Was musste man vor der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zur Zulassung nutzen?
Was gab es vor der elektronischen Versicherungsbestätigung?
Vor dem Jahr 2008 bekam man zur Zulassung eines Kfz´s eine sogenannte Doppelkarte bzw. Deckungskarte ausgehändigt. Zwischen den beiden Karten war eine Blaupause zwecks Durchschrift. Im Zuge der technischen Entwicklungen wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im Regelfall nicht mehr per Papier, sondern per E-Mail oder SMS ausgehändigt.
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Tipps vom Fachmann – Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Tipps
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
Termin zur Zulassung vereinbaren
Um auf der Zulassungsstelle nicht unnötig Zeit durch gelangweiltes Warten zu verlieren, kann man vorab telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Im Regelfall werden diese Termine (bestimmte Uhrzeit) auch eingehalten, so dass man pünktlich vor Ort sein sollte.
Kfz-Steuer ist sofort fällig
Während der Zulassung muss sofort die Kfz-Steuer bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Höhe, muss man die Kfz-Steuer jährlich zahlen. Dies muss man in bar oder per EC-Karte an einem vor Ort befindlichen Automaten abwickeln (sofern vorhanden).
Achtung bei der Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung
Grundlegend ist zu beachten, dass eine elektronische Versicherungsbestätigung – sozusagen pauschal – immer nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben wird (Pflichtversicherungsgesetz; § 1).
Sollte man direkt zu Beginn auch eine Kaskoversicherung wünschen (Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung), ist es wichtig dies direkt bei der Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung anzugeben!
Nichts wäre fataler als das Ihr neue Auto beschädigt oder gestohlen wird und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Schließlich wird der weiterhin gewünschte Versicherungsschutz erst mit dem Antrag zur Autoversicherung festgehalten.
Versicherungswechsel nach Zulassung bzw. ab Beginn
Bei einem Versicherungswechsel – in diesem Fall, ab Beginn der Zulassung – übermittelt der neue Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die ‚zuständige Zulassungstelle‘.
Sollte man bereits sein Kfz über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen haben, sich jedoch kurzfristig entscheiden ein bessereres Angebot, z.B. des alten- oder eines anderen Versicherers anzunehmen, kommt es oft vor, dass sich die Gültigkeiten der elektronischen Versicherungsbestätigung überschneiden.
Es ist in diesem Fall empfehlenswert alles auf seine Richtigkeit zu überprüfen und mit den Versicherungsgesellschaften telefonisch abzustimmen (Mitarbeiternamen notieren!), um unnötigen Ärger mit den Behörden und/oder der Versicherung zu vermeiden. Im ärgsten Fall kann es teuer werden. Die Klärung in solch einem Fall, kann ich als Ihr Versicherungsmakler gern übernehmen.
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Überarbeitet: März 2022
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