Abschlußkosten entstehen nach Abschluß eines Versicherungsvertrages. Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer den Kunden über die Höhe der Abschlußkosten informieren.
Die Abschlußkosten werden nach § 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen geregelt. Man be- zeichnet dieses Verfahren auch als Deckungsrückstellungsverordnung. Je nach Art der Versicherungsunternehmens fallen diese in der Höhe unter- schiedlich aus.
Die Abschlußkosten eines Vertrages entstehen unter anderem bei der Policierung des Vertrages, bei der Antragsprüfung sowie in der:
- Verwaltung
- Risikoprüfung
- Antragsannahme
- Erstellung einer Police
- Provisionszahlung an den/die Abschlussvermittler/in
Dieses Verfahren wird in kapitalbildenen Versicherungsverträgen auch als Zillmerung bezeichnet. Auf Grund dieser Verfahrensweise (versicherungs- mathematisches Verfahen) werden die sogenannten Rückkaufswerte aus einer kapitalbildenden Versicherung in den ersten Jahren nicht dem entsprechen, was in den bestehenden Vertrag einbezahlt wurde.
Die sehr deutliche Minderung, welche durch die sukzessive Verrechnung der Abschlußkosten entstanden ist, wird jedoch von Jahr zu Jahr besser gestellt. Auf Grund des kontinuiertlichen Wertzuwachses sowie der laufenden Beitragszahlung, gleicht sich der Wertverlust relativ schnell aus.
Noch vor einigen Jahren wurden die Abschlußkosten in die ersten drei Jahre des laufenden Vertrages gelegt. Dies hatte sinngemäß zur Folge, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb der ersten 3 – 5 Jahre auflöste, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Versicherer mit einem Plus aus diesem Geschäft hervorging. Den einzigen Vorteil den Versicher im Optimalfall hatte, ist wahrscheinlich die Kostendeckung (je nach Vertragsart).
Unter den aktuellen Bedingungen, die durch die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (kurz VVG) zu Stande kamen, werden die Abschlußkosten auf die ersten 5 Jahre aufgeteilt. Dies hat zur Folge, dass die Rückkaufswerte eines Vertrages bereits im zweiten Jahr „nur noch“ (im Verhältnis zu Altregelung betrachtet) ein Differenz von 40% ausweisen.
Tipp
Es werden auch ungezillmerte Tarife für Interessenten angeboten.
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