Bei einer Abtretung übernimmt der neue Versicherungsnehmer sämtliche Rechte des alten Versicherungsnehmers aus dem bestehenden Vertrag. Die Abtretung kann in verschiedenen Bereichen zur Anwendung kommen.
Im Regelfall wird die Abtretung verwendet, um einen Kredit zu besichern. Hierzu wird z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung an den Kreditgeber (im Regelfall eine Bank) abge- treten. Der Kredit wird zum Laufzeitende durch die fällig werdende Leistung teilweise oder vollumfänglich ausgelöst.
Zur Begleichung der offenen Forderung aus dem Kredit, wird grundsätzlich die vertraglich zugesicherte Leistung – z.B. das Garantiekapital angerechnet. Eventuelle Überschüsse (Gewinne) werden nicht eingerechnet. Weiterhin übergibt der vorherige Versicherungsnehmer alle zu dem Vertrag ge- hörenden Dokumente an den neuen Versicherungsnehmer (insbesondere den Versicherungsschein und ggfs. die Nachträge).
Der Versicherer muss in diesem Fall nicht zwingend um Erlaubnis gebeten werden. Jedoch muss man den Versicherer über die Abtretung an den neuen Versicherungsnehmer schriftlich informieren, da der neue Ver- sicherungsnehmer alle Rechte aus dem Vertrag erwirbt. Hingegen bleiben die Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, bei der Abtretung in vollem Umfang bei dem alten Versicherungsnehmer. Dazu gehört auch die weitere Bedienung der geforderten Beiträge, bis zum vereinbarten Laufzeitende.
Wenn alle nötigen Maßnahmen abschließend abgewickelt und dokumentiert sind, ist der neue Versicherungsnehmer des Vertrages zur Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistung durch die Abtretung berechtigt.
Tipps
1 – Es ist durchaus ratsam solch eine Verfahrensweise zuvor mit der Versicherungsgesellschaft abzustimmen, um eventuelle Besonerheiten berücksichtigen zu können. Dieser Weg vermeidet oft Komplikationen in der Verfahrensweise.
2 – Es kann auch die gesetzliche Rente abgetreten werden, wenn beispielweise einen Gläubiger darauf zugreift, um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Eine dementsprechende Vereinbarung regelt alles weitere zwischen den betroffenen Partein.
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