Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für bestimmte Berufs- gruppen (z. B. Anwälte, Architekten, Ingenieure, Ärzte, Versicherungsmakler) und schützt diese Versicherten gegen Ansprüche Dritter, die durch Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit eintreten können.
Hierbei sind in einer Berufshaftpflichtversicherung neben Sach-, Personen- und Vermögensschäden auch Ansprüche des spezifischen Sachpotentials des jeweiligen Berufes mit eingeschlossen.
Die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Pflichtversicherte ist durch den Gesetzgeber vorgegeben (die Höhe ist abhängig von der Berufsgruppe).
Gängig sind Deckungssummen i. H. v. 2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle einer Berufshaftpflichtversicherung innerhalb eines Versicherungsjahres entspricht dem Doppelten dieser Versicherungssummen.
Die Höhe der Prämie einer Berufshaftpflichtversicherung bestimmt sich nach mehreren Kriterien: Jahresumsatz, Beruf, Mitarbeiteranzahl der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlungsweise.
Die Berufshaftpflichtversicherung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden, wobei viele Versicherer der Berufshaftpflichtversicherung bei jährlicher Zahlweise auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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