Eine Betriebsschließungsversicherung hingegen ist eine Pflichtversicherung für alle Lebensmittel produzierenden Betriebe oder solche, die sie weiterverarbeiten oder mit ihnen handeln.
Versicherungsschutz besteht für Krankheiten bei denen Seuchengefahr besteht (z.B. Milzbrand, Tollwut oder Tuberkulose). Die Betriebsschließungsversicherung kommt für die anfallenden Kosten auf und zahlt die Tageshöchstentschädigungssummen für die Dauer der Betriebs-schließung, maximal jedoch für 30 Tage.
Die Prämie der Betriebsschließungsversicherung bemisst sich anhand des Wochenumsatzes und wird auf einen Tageshöchstsatz herunter gerechnet. Dieser darf maximal 110% der Betriebskosten und entgangenem Gewinn betragen.
Die Höhe der Prämie der Betriebsschließungsversicherung bemisst sich anhand der Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Betriebsschließungsversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Betriebsschließungsversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Eine Bootshaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Ansprüchen Dritter (Personen-, Sach-, oder Vermögens-schäden), die der Versicherte schuldhaft mit seinem Boot verursacht.
Grundsätzlich werden in der Bootshaftpflichtversicherung Deckungssummen von 2-15 Mio. EUR abgesichert. Bei der Auswahl der geeigneten Bootshaftpflicht ist es wichtig auf folgende Punkte zu achten:
- Ob Ansprüche der Crewmitglieder mitversichert sind, wenn der Versicherte als Skipper, eines der Crewmitglieder oder Mitglieder einer anderen Crew Schaden erleidet.
- Ob die Bootshaftpflichtversicherung auch die Deckung von Umweltschäden durch höhere Gewalt wie Sturm oder Feuer (ohne eigenes Verschulden) beinhaltet.
- Ob in der Bootshaftpflichtversicherung Schäden durch die Hilfe bei Bergungen mitversichert sind.
- Ob es möglich ist die Bootshaftpflichtversicherung nach persönlichen Bedürfnissen zu erweitern (z. B. durch den Einschluss einer Skipperhaftpflicht, Kaskoversicherung oder einer Forderungsausfallversicherung).
Die Höhe der Prämie der Bootshaftpflichtversicherung bemisst sich anhand der Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise, der Bootsart (z. B. Segelboot, Motoryacht, Schlauchboot), Alter des Bootes, Motorleistung, Fahrtgebiet und ob es Besonderheiten (z. B. Jet-Ski oder Hausboot) gibt.
Des Weiteren bemisst sich die Prämie der Bootshaftpflichtversicherung anhand der Zahlweise, gängige Zahlungsweisen der Bootshaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Bootshaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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